Archivierter Beitrag

 

Liebe Eltern,

seit heute Mittag wissen wir, dass die Landesregierung strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeleitet hat. Das bedeutet für uns folgendes: Sie entscheiden, ob Sie Ihr Kind nächste Woche weiterhin in die Schule schicken. Wir sind da. Wir können auch gerne im Einzelfall darüber beraten, was zu tun ist.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Claudia Fritz

  

Hier ist der Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums:

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag,
14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen
die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich
an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben
dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen
wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und
Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht
möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht
sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als
Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere
Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder
Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.