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Liebe Familien,

Sie haben es sicher gehört: Der Lockdown muss fortgesetzt werden. Auch wir werden im Januar keinen regulären Schulbetrieb haben. Trotzdem sind wir für Sie da. Die Klassenteams versorgen Sie und Ihre Kinder mit Material und werden auch weiterhin Kontakt zu Ihnen halten.

Im Sinne der gemeinsamen Pandemiebekämpfung bitte ich Sie nach Möglichkeit Ihr Kind nicht in die Schule zu schicken.

Sollten Sie jedoch keine Möglichkeit haben Ihr Kind zuhause zu betreuen, bieten wir Ihnen eine Notbetreuung an, ähnlich wie im Frühjahr 2020. Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, wir senden Ihnen dann das notwendige Formular zu.

Gemeinsam werden wir auch diese Zeit bewältigen. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.

Alles Gute

und bleiben Sie gesund,

Claudia Fritz

 

Hier ist ein Auszug aus dem Schreiben vom Ministerium von heute:

„Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. (…)

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. (…)

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). (…)

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen (…) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden (…). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird.“